Der gestern zitierte Satz aus dem Anschreiben meiner Krankenkasse hat mir ja keine Ruhe gelassen:
„…. gilt der Antrag auf diese Leistung als Rentenantrag“
steht da etwas unscheinbar, aber doch eine gehörige Brisanz enthaltend.
Denn natürlich macht es schon einen Unterschied, ob ich noch weiter Beitragszahler bin oder schon jetzt zum Rentenempfänger werde. Und das steht leider aufgrund meines aktuellen Krankheitsbildes, meiner Vorgeschichte, meines Alters und der aktuellen Gesetzgebung zu erwarten, zumal ich ja auch schon eine Teil-Erwerbsminderungsrente bekomme.
Also hab ich mich mal ans Telefon gehängt und versucht, etwas Klarheit zu bekommen:
Erster Anlaufpunkt die Krankenkasse.
Die haben nach zehn Wochen Krankengeldbezug das Recht, mir einen Reha-Antrag unter die Nase zu halten, wenn „eine erhebliche Einschränkung meiner Erwerbsminderung auf Dauer zu erwarten ist“ , wie mir der Sachberarbeiter erklärte.
Massgeblich dafür sei das Urteil des MdK , der auch alleine aufgrund der vorliegenden Befunde zu dieser Einschätzung kommen könne.
Und da steht wohl nach Auskunft des Sachbearbeiters drin, dass der MdK wenig Chancen für eine Wiederherstellung meiner Arbeitsfähigkeit sieht. (Was ich im Übrigen ja auch selbst so einschätze – jedenfalls in Bezug auf meinen erlernten Beruf)
Dieses Gutachten – das mir noch nicht vorliegt – wird zusammen mit dem Reha-Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet, die nun wiederum – ebenfalls alleine aufgrund der Papierform – darüber entscheidet, ob eine Reha etwas bringen würde oder nicht.
Da aber die Rentenversicherung sich meisstens an das MdK-Gutachten hält – wie man in vielen Internetforen nachlesen kann und mir der Krankenkassenfuzzi auch bestätigte – und eine Umschulung für einen Übersechzigjährigen in der Regel nicht bezahlt wird, wird der Reha-Antrag wohl vermutlich abgelehnt und automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt werden….
Dabei wäre der einzige Vorteil, dass mir der separate Schritt der Rentenbeantragung erspart bliebe – der grosse Nachteil aber auch, dass mir natürlich die Beitragsjahre bis zu meinem dreiundsechzigsten Geburtstag noch fehlen, ich also einiges an Abzügen in Kauf nehmen muss.
Natürlich gibts auch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einzulegen, wie es ziemlich kein im Anschreiben abgedruckt ist und mir der Sachbearbeiter auch bestätigte – allerdings kann die Krankenkasse dann bis zur Entscheidung darüber die Krankengeldzahlung auch einstellen, wie er ausdrücklich betonte.
Was wohl bedeutet, dass es genau darauf hinausliefe, würde ich wirklich Widerspruch einlegen….
Ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hätte, hinge ohnehin massgeblich von den Formulierungen im Gutachten des MDK ab – scheint also gerade etwas fraglich.
Genau das hat mir mein Gesprächspartner Nummer zwei bei der Reha-Beratung der Rentenversicherung auch so bestätigt – ebenso die Abhängigkeit der Entscheidung über den Reha-Antrag vom Gutachten des – angeblich unabhängigen – MdK und die eher unwahrscheinliche Perspektive auf das Erreichen einer Umschulung.
Eine Rentenberatung wäre erst nach der Reha möglich, denn da würde mir als erstes die Frage gestellt werden, ob ich einen Reha-Antrag gestellt hätte – oder die Absicht dies zu tun….
Und falls der Reha-Antrag abgelehnt würde, sei die Rentenberatung ja auch überflüssig, denn dann gäbe es gleich (also innerhalb zwei Monaten) den Bescheid.
Immerhin gab es aber noch den Tipp, mich auch mal an meine Zusatzversorgungskasse zu wenden, bei der ich über zwanzig Jahre Mitglied war.
Und dieser Tipp war wirklich gut.
Jetzt nicht in Bezug auf die Reha, aber in Bezug auf die Höhe meiner zu erwartenden Rente (und auch meiner aktuellen EMR-Rente)
Da ergab nämlich Anruf Nummer drei, dass ich da möglicherweise einiges an Geld verschenkt habe, denn auch die Erwerbsminderung ist bei denen mitversichert…..
Aber eventuell könnte ich rückwirkend noch die Leistungen bekommen, wie mir die superfreundliche Sachbearbeiterin dort erklärte.
Jedenfalls schicken die mir nun einen Rentenverlauf und auch entsprechende Antragsformulare zu…..
Bleibt also fürs Erste der tägliche Blick in den Briefkasten in Erwartung des MdK-Gutachtens und des Schreibens von der Zusatzversorgungskasse – und dann die Entscheidung, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hätte.
Falls nicht, habe ich ja noch neun Wochen Zeit, bis der Reha-(Renten)-Antrag bei der Krankenkasse vorliegen muss…… also immerhin noch zwei Monate mehr, die meinem Rentenkonto gutgeschrieben werden.
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