.

Kunstparken IV

Nach längerer Zeit mal wieder ein Beispiel aus der Rubrik „Smart Parken:-)
Dieses mal aber eins, das durchaus beweist, dass auch die Nutzer dieser Kabinenroller ihre Fahrmaschinen  pfiffig  und  korrekt abstellen können – wenn auch unter offensichtlicher Ausnutzung einer „Gesetzeslücke“:Daran ist bestimmt nichts auszusetzen, und auch die Raubritter von der Knöllchenschreiberfraktion werden keinen Anlass finden, Kugelschreiber und Schreibblock zu zücken.
Schliesslich steht der rasende Rucksack ja nicht in einer strafbewehrten Zone – obwohl das beim Aufstellen der Schilder so wahrscheinlich nicht beabsichtigt war.

Gefunden bei Webfail

..